Als Notarkanzlei in Stuttgart Bad Cannstatt unterstützen wir Sie bei vielen verschiedenen rechtlichen Sachverhalten zur Gestaltung individueller Lösungen

Bei der Gestaltung komplizierter Vertragsverhältnisse oder Transaktionen bringen wir unsere notarielle Erfahrung und Expertise gerne für Sie zur Konzeption der Verträge und Ausfertigungen bis zum erfolgreichen Abschluss ein.

Wir sind unter anderem in den nachfolgenden Bereichen für Sie da:

Immobilien

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie hat meist große finanzielle Bedeutung. Der Käufer muss erhebliche Beträge ersparten Vermögens investieren und sich oft zusätzlich durch Darlehen verschulden. Auch für den Verkäufer ist der Grundbesitz meist der bedeutendste Gegenstand des Vermögens. Durch die Einbeziehung des neutralen Notars wird gewährleistet, dass der Kaufvertrag für alle Parteien ausgewogen und transparent gestaltet ist. Wir klären Sie über die rechtlichen Regelungen auf und sorgen dafür, dass Verkäufer und Käufer rechtlich abgesichert sind. Vom ersten Beratungsgespräch an bis hin zur Eintragung im Grundbuch begleiten wir Sie bei allen Schritten und sind stets für Sie ansprechbar.

Wir unterstützen und begleiten Sie darüber hinaus bei jeder Art von Immobilientransaktionen. Dazu zählen insbesondere:

  • Schenkung
  • Aufteilung in Wohnungseigentum
  • Grundstücksteilungen
  • Bestellung eines Nießbrauchs
  • Bestellung einer Grundschuld oder Hypotheken
  • Gestaltung und Abschluss von Bauträgerverträgen
  • Bestellung und Verlängerung von Erbbaurechten
  • Verkauf von Erbbaurechten

Ehe, Partnerschaft und Familie

Sie möchten heiraten, planen eine Adoption oder möchten Ihren Güterstand ändern? In allen diesen Fällen stellen sich zahlreiche rechtliche Fragen, für die wir der richtige Ansprechpartner sind. Wir stehen an Ihrer Seite und informieren Sie über das gesetzliche Ehe- und Familienrecht. Für Ihre Ehe erarbeiten wir mit Ihnen einen Vertrag, der im Sinne beider Ehepartner ausgewogen ist. Sollten Sie sich scheiden lassen wollen, stehen wir als neutraler Berater und Schlichter an Ihrer Seite und tragen zu einem einvernehmlichen Auseinandergehen bei.

Zu unserem Tätigkeitsspektrum gehört unter anderem die Gestaltung von:

  • Eheverträgen
  • Partnerschaftsverträgen
  • Lösungen bei internationalem Bezug
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Gesellschaftliche Regelungen und Unternehmensnachfolgen
  • Adoptionen

Erbrechtliche Regelungen und Nachfolgeplanung

Erbfälle führen häufig zum Streit in der Familie, der nicht selten vor Gericht endet. Um dies zu verhindern, erarbeiten wir mit Ihnen eine maßgeschneiderte Nachfolgeplanung. So lassen sich teure Auseinandersetzungen vermeiden und das Vermögen oder Unternehmen bleibt auch in der nächsten Generation erhalten.

Sie sind von einem Erbfall betroffen und benötigen Unterstützung bei der Regelung und Abwicklung von Nachlassangelegenheiten? Wir helfen Ihnen gerne. Dazu unterstützen wir Sie bei der Auseinandersetzung des Nachlasses und nehmen Anträge auf die Erteilung von Erbscheinen auf.

Zu unseren Tätigkeiten im Erbrecht und der Nachfolgeplanung zählen insbesondere:

  • Testament
  • Erbvertrag
  • Nachfolgelösungen für Unternehmen
  • Nachfolgelösungen von Patchworkfamilien
  • Behinderten- und Geschiedenentestamente
  • vorweggenommene Erbfolge
  • Erbauseinandersetzung
  • Mediation und Vermittlung bei Streit über die Erbauseinandersetzung
  • Erbscheine
  • Testamentsvollstreckerzeugnisse
  • Europäische Nachlasszeugnisse

Kompetente Beratung im Handels- und Gesellschaftsrecht ist Grundvoraussetzung für den Erfolg Ihres Unternehmens

Sie möchten ein Unternehmen gründen? Wir helfen Ihnen die richtige Rechtsform (Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft) für Ihre berufliche Zukunft zu finden. Gemeinsam mit Ihnen und Ihren weiteren Vertrauenspersonen – insbesondere den steuerlichen Beratern – gestalten wir anschließend die Verträge und stehen im Gründungsprozess an Ihrer Seite. Nach der Beurkundung veranlassen wir die Eintragung im Handelsregister.

Nach der Gründung unterstützen wir Sie bei den laufenden rechtlichen Angelegenheiten. Dies gilt insbesondere für Anteilsübertragungen, Satzungsänderungen, bei Veränderungen auf der Geschäftsführungsebene und bei Gesellschafterwechseln.

Zu unseren besonderen Kompetenzen im Handels- und Gesellschaftsrecht gehören unter anderem:

  • Unternehmensgründungen
  • Umwandlung von Gesellschaften
  • Veräußerung von Geschäfts- und Gesellschaftsanteilen
  • Asset Deals
  • Regelung von Unternehmensnachfolgen
  • Gesellschafterversammlungen
  • Hauptversammlungen
  • Ein- und Austritt neuer Gesellschafter
  • Handelsregisteranmeldungen

Vorsorge und Vollmachten

Ein Notfall kann jederzeit eintreten. Krankheit oder Unfall haben oft auch zur Folge, dass man seine persönlichen Dinge nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist.

Anders als häufig angenommen, können der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder der Lebensgefährte in solchen Situationen nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden.

Wir bereiten für diese Notfälle individuell abgestimmte Vollmachten und andere Anordnungen vor. So kann vor allem vermieden werden, dass fremde Personen über die eigenen Angelegenheiten entscheiden.